Seit Mitte Oktober gibt es in Deutschland eine neue Testverordnung, die es nun unter anderem ambulanten Pflegediensten ermöglicht, insbesondere Personengruppen zu testen, die besonders gefährdet sind an einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu erkranken. Das bedeutet, dass jetzt die von HiP betreuten und gepflegten Kundinnen und Kunden, deren Besucherinnen und Besucher bzw. Angehörigen sowie die betreuenden und pflegenden HiP-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig und kostenfrei auf das Corona-Virus getestet werden können.
Die Besonderheit: Diese Antigen-Tests können vom HiP Pflegedienst selbst durchgeführt werden, Ergebnisse der Schnelltests liegen bereits nach ca. 15-20 Minuten vor.
Über den Autor